Allgemeine Geschäftsbedingungen der Klement GmbH & Co. KG
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden von Klement GmbH & Co.KG abgeschlossenen Vertrag; durch Stellung eines Anbots Annahme eines von Klement GmbH & Co.KG gestellten Anbot unterwirft sich der Käufer diesen Bedingungen.
- Arbeiten werden nach, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, aktueller Ö-Norm technisch gleichwertig oder besser ausgeführt.
Von Klement GmbH & Co.KG durchgeführte Arbeiten werden nach letztem Stand der Technik zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses durchgeführt.
SALVATORISCHE KLAUSEL:
Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
VERTRAGSBESTIMMUNGEN der Klement GmbH & Co.KG
BAUSTELLENKOORDINATOR:
Der Bauherr (Auftraggeber) hat die Vorschriften und Auflagen des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes (Bau-KG) BGBL. 37/1999 in der jeweiligen gültigen Fassung einzuhalten bzw. zu erfüllen. Die Leistungen und Kosten der Koordinatoren sind in dem vorliegenden Angebot der Klement GmbH & Co.KG nicht enthalten und vom Bauherrn zusätzlich gesondert zu bezahlen.
DIMENSIONEN:
Alle Holzstärken sind den statischen Erfordernissen entsprechend dimensioniert.
MATERIALIEN:
Das zur Verwendung kommende Baumaterial wird in einwandfreiem Zustand geliefert.
SONSTIGES:
Strom und Wasser sind vom Bauherrn (Auftraggeber) dem Auftragnehmer unentgeltlich und ohne Anspruch auf Kostenersatz zu stellen (auch ein 400-Volt-Anschluss).
Für den Fall einer Arbeitsverzögerung oder eines gänzlichen Ausfalls der von Klement zu erbringenden Leistung aufgrund Störungen oder Ausfall der oben angeführten Bereitstellungen seitens des Auftraggebers , die von diesem zu vertreten sind , behält sich Klement das Recht vor , die daraus resultierenden nachweisbaren Kosten dem Auftraggeber gesondert in Rechnung zu stellen.
Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Auftragsbezogene Details der notwendigen Angaben können bei Klement angefragt werden.
Im Rahmen von Montage- und Instandsetzungsarbeiten können Schäden (a) an bereits vorhandenen Leitungen, Geräten und dergleichen als Folge nicht erkennbarer Gegebenheiten oder Materialfehler( b) bei Stemmarbeiten in bindungslosem Mauerwerk entstehen. Solche Schäden sind von uns nur zu verantworten, wenn wir diese schuldhaft verursacht haben.
DACHSTUHL:
Für Dachstühle wird ausschließlich gutes Bauholz verwendet, wobei die Holzfeuchte von
15 % bis 35 % betragen kann, je nach Jahreszeit. Es kann auch, dies jedoch gegen Aufpreis, KVH-Holz (Konstruktionsvollholz) ausgeführt werden, dies muss aber schriftlich vom Auftraggeber bestellt werden. Es können auch, dies ebenfalls gegen Aufpreis, die Konstruktionsteile mit einem Holzschutzmittel (gegen Pilzbefall, Fäulnis) versehen werden, dies muss aber ebenfalls schriftlich vom Auftraggeber bestellt werden.
OBERFLÄCHEN:
Alle sichtbar verbleibenden Oberflächen sind sauber und maschinengehobelt. Geringe Verschmutzungen durch Lieferung und Montage sind zu-lässig. Ein- bzw. zweimaliger Anstrich gilt nicht als Endbehandlung. Hinweis: Holz hat als „natürlicher Werkstoff“ ein holzspezifisches Erscheinungsbild. Die unterschiedliche Struktur und Saugfähigkeit des Holz-Untergrundes kann zu unterschiedlichen Farbsättigungen führen. Farbspezifische Reklamationsgründe können daraus nicht abgeleitet werden.
STATIK:
Für die Statik von Mauerwerken, Decken und Auflagern wird seitens des Bauherrn (Auftraggebers) gehaftet. Die Firma Klement trägt hierfür keinerlei Haftung.
FUNDAMENTE, BAUSEITIGE AUFLAGER:
Traglasten müssen durch die Baufirma oder den Bauherrn erfragt werden, die Klement GmbH & Co.KG trifft hiefür keinerlei Haftung.
AUSFÜHRUNG:
Genauigkeit für eine Flächenebene Kellerdecke bzw. Fundamentplatte (+/- 3,00 mm) ist vom Bauherrn / Auftraggeber zu sorgen. Dies gilt auch für Roste und Auflager. Sollten sich dennoch Unebenheiten ergeben, so ist die Bodenschwelle vom Auftraggeber / Bauherrn mit Zementmörtel auszumauern bzw. abzugleichen. Ansonsten kann keine Gebäudedichtheit gewährleistet werden.
Sachlich gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
WARTUNG:
Bei Dacharbeiten jeglicher Art empfiehlt Klement GmbH & Co.KG Dachservices und Wartungsverträge die gegen Nachfrage gerne vereinbart werden können.
Projektabhängig ist es notwendig gewisse Wartungsarbeiten (zB. Dachrinnensäuberung, Flachdachkontrolle, …) durchzuführen, um auf lange Sicht eine mangelfreie Nützung garantieren zu können.
BEHELFSMÄßIGE INSTANDSETZUNG:
Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen besteht lediglich eine sehr beschränkte und den Umständen entsprechende Haltbarkeit.
Vom Kunden ist bei behelfsmäßiger Instandsetzung umgehend eine fachgerechte Instandsetzung zu veranlassen.
Werden punktuelle Reparaturen an bestehenden altersschwachen Dächern vorgenommen, kann aufgrund des Zustandes des Daches die Haltbarkeit auch der reparierten Teile eingeschränkt sein, etwa eingeschränkte Stabilität durch altersschwache umgebende Dachziegel oder Träger / Lattung.
INSTALLATIONEN:
Bei Installationen an der Wand, Dachschräge und Decke ist der jeweilige Handwerker (Professionist) darauf hinzuweisen, dass die Luftdichtung und die Wärmedämmung nur in Ausnahmefällen verletzt bzw. durchdrungen werden darf. Die Anschlüsse sind durch den
Verursacher wieder herzustellen, für auftretende Schäden haftet der Handwerker bzw. Professionist. Die Firma Klement trifft hiefür keinerlei Haftung. Blower Door Qualitätssicherung und Luftdichtheitsmessung: Die Qualitätssicherung ist die Prüfung der Luftdichtungsebene (Dampfbremsen, Abkleben von Holzwerkstoffplatten und Anschlüssen etc.) auf Undichtheiten. Direkt nach der Montage lassen sich mit dem Unterdruckverfahren Undichtheiten feststellen. Die vorhandenen Leckagen können sofort abgedichtet werden und die luftdichte Ausführung wird durch ein Protokoll bestätigt. Sollten jedoch die Leckagen von anderen Professionisten verursacht worden sein, so wird die Behebung dem Bauherrn von der Firma Klement gesondert in Rechnung gestellt, dies trifft natürlich auch bei mehreren Messungen zu. Entsprechend der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) und der DIN 4108-7 muss dieser Wert kleiner als 3 bzw. bei Einbau von Lüftungsanlagen kleiner als 1,5 Luftwechsel pro Stunde sein. Für Passivhäuser empfiehlt das Passivhausinstitut Darmstadt eine Luftwechselrate von weniger als 0,6 Luftwechseln pro Stunde.
GENEHMIGUNGEN:
Alle erforderlichen Bau- und Zufahrtgenehmigungen und sonstigen erforderlichen Bewilligungen und Zustimmungserklärungen sind vom Bauherrn auf seine Kosten zeitgerecht einzuholen.
FÖRDERUNGEN:
Bei Förderungsanträgen sind die technischen Werte , wie z.B. Dämmwerte durch den Auftraggeber zu prüfen und der Klement GmbH & Co.KG bekannt zu geben, von der Firma Klement werden diese Daten nur über gesonderten Auftrag des Bauherrn geprüft.
LOGISTIK:
Für sämtliches Material ist ein genügend großer, geeigneter Lagerplatz bereit zu halten. Die Zufahrt muss mit LKW und Hänger möglich sein, bei Bedarf auch mit Autokran. Ein eventuelles Umladen wird dem Bauherrn verrechnet. Die Montage bzw. Ausführung der Leistung durch die Firma Klement muss in einem Zug möglich sein. Diverse Vorleistungen des Bauherrn müssen soweit fertig gestellt sein, dass die Firma Klement an dieses Gewerke anschließen und ihre Arbeiten in einem Zuge durchführen kann. Sollte dies nicht der Fall sein und für die Firma Klement ein mehrmaliges Anreisen erforderlich sein, ist dies für den Bauherrn kostenpflichtig. Nach Fertigstellung ist das Bauwerk vom Bauherrn/Auftraggeber unverzüglich einzudecken oder sonst gegen die Witterung bauseits zu schützen. Der Transport ist in die Einheitspreise eingerechnet oder ges. ausgewiesen.
PLANVORLAUF:
Die vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung stellenden Pläne (Ausführungspläne, Polierpläne, Montagepläne, etc.) und sonstige Unterlagen sind vom Bauherrn /Auftraggeber so zeitgerecht beizustellen, dass eine ordnungsgemäße Arbeitsvorbereitung, Prüfung und Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgen kann. Der Auftraggeber haftet für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von ihm der Klement GmbH & Co.KG übergebenen Pläne.
VERTRAGSABSCHLUSS
- Von Klement GmbH & Co.KG gelegte Offerte sind grundsätzlich freibleibend; sie stellen kein Anbot durch Klement im Rechtssinn dar, sondern sind nur eine Aufforderung an den Käufer, seinerseits auf der Grundlage dieses Offerts ein verbindliches Anbot gegenüber Klement zu legen. Daher sind insbesondere in der Offerte erwähnte Preise oder Lieferfristen Der Vertrag kommt erst durch Annahme dieses vom Käufer auf
der Grundlage der Klement Offerte gelegten Anbot in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mündlichen Zusage zustande.
- Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes
- Enthält eine von Klement abgegebene schriftliche oder mündliche Willens- oder sonstige Erklärung einen einem redlichen und vernünftigen Erklärungsempfänger erkennbaren Fehler oder Irrtum, so ist Klement jederzeit formlos berechtigt, die Willenserklärung entsprechend zu Die Erklärung entfaltet dann in korrigierter Form rechtliche Wirkung.
- Alle Angaben sowie Abbildungen, Beschreibungen, Schemata, Zeichnungen etc. entsprechen Symbolfotos. Alle Muster sind unverbindliche
- Technische Änderungen behält sich Klement GmbH & Co.KG
- Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere schriftliche Zustimmung
Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft.
GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENSERSATZ:
Klement GmbH & Co.KG ist verpflichtet, bei Vorliegen eines die Gebrauchsfähigkeit des Kaufgegenstandes beeinträchtigenden Mangels nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen, die an Stelle der in den §§ 922 ff ABGB enthaltenen Regeln treten, Gewähr zu leisten:
- Der Käufer muss seine Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag voll und ganz inklusive aller Nebengebühren und Nebenpflichten erfüllt haben.
- Die Gewährleistungsverpflichtung Klements besteht nur für die Dauer von 6 Monaten ab dem Tag der Übergabe.
- Der Mangel darf nicht auf fehlerhafte, nachlässige oder unsachgemäße Behandlung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, Missachtung allfälliger Bedienungsvorschriften, Überbeanspruchung des Kaufgegenstandes oder natürlichen Verschleiß zurückzuführen sein.
- Für die Ware, die als mindere Qualität verkauft worden sein sollte, wird keine Gewähr geleistet.
- Der Käufer kann Gewährleistung nur dann verlangen, wenn er Klement die aufgetretenen Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Übergabe der Ware bei ihm schriftlich
- Gewährleistung durch Klement GmbH & KG erfolgt durch kostenlose Behebung des zum Übergabezeitpunkt nachgewiesenen Mangels in angemessener Frist. Klement steht es aber frei, die mangelhafte Ware innerhalb angemessener Frist gegen eine mangelfreie auszutauschen oder Verbesserung zu veranlassen und das Fehlende nachzutragen. Ist die Gewährleistung in dieser Weise nicht möglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, so ist durch Klement ein angemessener Ersatz zu leisten.
- Sofern die Mängelrüge zu Recht erfolgt ist, gehen die Untersuchungskosten zu Lasten von
- Darüber hinausgehende Ansprüche welcher Art auch immer sind ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche.
- Sofern die gelieferte Ware vom Besteller ohne ausdrückliche Zustimmung der Klement GmbH & Co.KG an diese an deren Lieferlager retourniert wird, entsteht daraus keinerlei Ersatzanspruch bzw. hat der Käufer sämtliche daraus resultierenden Kosten aus Eigenem zu tragen.
- Ansprüche aus der Gewährleistung erlöschen, wenn: a) offene Mängel nicht sofort bei
Übernahme des Vertragsgegenstandes gerügt oder b) die vom Mangel betroffene Ware von dritter Hand oder vom Käufer selbst verändert wird.
KOSTENVORANSCHLAG:
Sofern ein Kostenvoranschlag durch Klement erfolgt, wird ein solcher zwar nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Die Kosten für die Erstattung eines Kostenvoranschlages, sofern solche auflaufen, werden dem Käufer verrechnet.
EIGENTUMSVORBEHALT:
- Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von Klement aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer einschließlich Kosten, Zinsen und Verzugszinsen, bleibt die gelieferte Ware Eigentum von Der Eigentumsvorbehalt gilt auch dann als vereinbart, wenn die Ware nicht unmittelbar von Klement, sondern von einem Dritten im Auftrag von Klement geliefert wird.
- Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware ordnungsgemäß aufzubewahren und instand zu halten, er hat die gelieferte Ware deutlich als Eigentum der Klement GmbH & Co.KG zu bezeichnen. Er haftet für Beschädigungen aller Art sowie den Verlust ungeachtet der Entstehungsursache. Er hat weiter die gelieferte Ware für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes ausreichend gegen Elementarereignisse zu versichern. Diese aus diesen Versicherungen dem Käufer im Schadensfalle zustehenden Rechte und Ansprüche sind an Klement abzutreten. Den Nachweis über die Anerkennung der unwiderruflichen Abtretung durch die Versicherungsgesellschaft hat der Käufer Klement gegenüber unaufgefordert zu erbringen.
ZAHLUNG:
Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen - gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung.
Bonitätsprüfung:
Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände Alpenländischer Kreditorenverband (AKV), Österreichischer Verband Creditreform (ÖVC), Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen (ISA) und Kreditschutzverband von 1870(KSV) übermittelt werden dürfen.
MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN:
Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen (insb. im Hinblick auf die Bebauungsbestimmungen) zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
UNSER GEISTIGES EIGENTUM:
Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.
Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung- Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.